Das Menschenrecht auf körperliche Selbstbestimmung

Wien (OTS) Im Juni 1971 bekennen 374 Frauen im deutschen Wochenmagazin stern „Wir haben abgetrieben!“ Der Artikel – über eine damals unter Strafe stehenden Handlung – markiert den Beginn der modernen Frauenbewegung in Deutschland und ihren Einsatz für die Gleichberechtigung der Geschlechter – auch in der Familienplanung. 50 Jahre später ist eine tatsächliche Gleichstellung weder in Deutschland noch in Österreich erreicht.

Nirgends zeigt sich dies so deutlich, wie in der Gewalt an Frauen. Schläge, Treten, Würgen, Beschimpfungen, Drohungen und Stalking sowie sexuelle Übergriffe, Vergewaltigung, Zwangsheirat und Mord sind die offensichtlichsten Gewalttaten an Frauen. Gewalt üben aber auch jene aus, die Frauen zur ungewollten Fortsetzung einer Schwangerschaft zwingen.

Frauen und Familien haben laut United Nations das Recht, frei von Zwang Entscheidungen über ihre Fortpflanzung zu treffen. Frauen wird jedoch – auch 50 Jahre nach dem stern Artikel – dieses Recht verweigert. Das Umsetzten des Menschenrechts auf körperliche Selbstbestimmung ist grundlegend für die Gleichstellung aller Menschen und wird von der Österreichischen Gesellschaft für Familienplanung auch für Sexualität und Reproduktion eingefordert.

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Österreichische Gesellschaft für Familienplanung (ÖGF), buero@oegf.at, (01) 47 85 24 2



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