Wien (OTS) Die AK begrüßt die Einführung des elektronischen Austausches von Sozialversicherungsdaten innerhalb der EU sowie mit Island, Liechtenstein, Schweiz und Norwegen. „Das bedeutet einen wichtigen Schritt in der Koordinierung der unterschiedlichen Sozialversicherungs-Systeme und wird einen rascheren, sicheren und einfachen Austausch von Informationen bringen und die Erledigung zwischenstaatlicher Verfahren beschleunigen“, sagt Wolfgang Panhölzl, Leiter der Abt. Sozialversicherung in der AK Wien. Dass allerdings noch nicht alle Staaten dabei sind, ist ebenso ein Wermutstropfen wie die Tatsache, dass damit nicht alle Probleme bei Entsendungen gelöst sind. Bei Entsendungen stellt die Sozialversicherung des Heimatstaates eine Bestätigung in Papierform über die Sozialversicherung aus. Damit ist es relativ leicht möglich, gefälschte Bescheinigungen vorzulegen, da keine besonderen Sicherheitsmerkmale vorgesehen sind. Die AK fordert daher umgehend die Einführung elektronischer A1-Bescheinigungen, auf die alle Sozialversicherungsträger, aber auch die Versicherten selbst sowie bei entsprechender Vollmacht auch ihre Interessenvertretungen Zugriff haben.

Derartige Fälschungen kommen immer wieder vor. Da diese Bescheinigung ein Standard-Formular ist, kann es auch problemlos selbst ausgefüllt werden und erscheint sofort als echt. Der wirtschaftliche Anreiz, Fälschungen zu erstellen, ist aufgrund der immunisierenden Wirkung dieser Bescheinigungen enorm. Liegt eine A1-Bescheinigung aus einem EU-Mitgliedsstaat vor, ist Österreich automatisch nicht mehr zuständig und darf diese Bescheinigung auch nicht anzweifeln. Damit werden die Lohnnebenkosten des Entsendestaates angewendet, und das stellt einen großen finanziellen Anreiz dar. Die AK fordert, dass diesem Missbrauch ein Riegel vorgeschoben wird.

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