Abberufene Generale gewinnen Rechtsstreit gegen die Republik!

Wien (OTS) Ex-Verteidigungsminister Thomas Starlinger hatte drei Generale von ihren Posten abberufen – zu Unrecht, wie das Bundesverwaltungsgericht jetzt zunächst in einem Fall festgestellt hat. Mit diesem Urteil ist Brigadier Mag. Wolfgang Wagner vollkommen rehabilitiert und muss seine rechtmäßige Funktion als stv Kommandant der Streitkräfte und Luftchef (Airchief) und seinen Dienstgrad „Generalmajor“ zurückbekommen. „Dies bestätig, dass der österreichische Rechtsstaat sehr gut funktioniert und die Judikative hervorragende Arbeit leistet“, so Manfred Haidinger, der Präsident der Bundesheergewerkschaft.

Haidinger bedankt sich auch bei Verteidigungsministerin Klaudia Tanner, dass sie dieses Urteil fairerweise, wie ihm gegenüber zugesagt, auch abgewartet und die Posten nicht vorzeitig nachbesetzt hatte.

Obwohl das Urteil bereits rechtskräftig ist braucht die Beamtenschaft leider noch ein „bisserl Zeit“.

Auch für den zweiten Herrn, Generalmajor Alexander Platzer, der von seiner Funktion als Kommandant der Streitkräftebasis (für die gesamte Versorgung des Bundesheeres zuständig) abberufen worden ist, wird ein analoges Urteil erwartet.

Die Abberufung durch Minister Starlinger war, wie von der Bundesheergewerkschaft immer vorausgesagt, eben gesetzeswidrig.

Überhaupt dürfte Starlinger und sein Chef, der HBP eine Schlüsselrolle in dieser Causa gespielt haben. Die Generale wurden von Minister Kunasek auf diese Arbeitsplätze gesetzt. Und der Grund, weshalb die Herren abberufen worden sind, war die fehlende Bestätigung durch den Herrn Bundespräsidenten – ein Formalakt, dessen Bearbeitung jedoch in den Händen des damaligen und auch jetzigen Adjutanten Van der Bellens gelegen war. Und der Name dieses Adjutanten ist Generalmajor Thomas Starlinger. „Starlinger hat bei diesen Vorgängen, in die er von Beginn an eingebunden war, eine Position eingenommen, die eine Integrität seiner Person sehr in Zweifel zieht – ja man könnte dahinter sogar persönliche Absichten vermuten“, so der Präsident der Bundesheergewerkschaft. Für Haidinger sind das jedenfalls Machenschaften der schillernden Person Starlinger, die untersucht gehören.

„Es freut mich außerordentlich, dass die „3 Generale“ ihr Recht bekommen haben bzw. werden und wieder in ihre Ämter eingesetzt, bzw. auch die ihnen zustehende Gehaltsnachzahlung bekommen werden, insbesondere auch deshalb, weil dies nun bei der kommenden Organisationsänderung entsprechend berücksichtigt, werden muss. So startet nun bei der Überleitung GenMjr Wagner als stvKdt der Streitkräfte und Luftchef und GenMjr Platzer als Kdt der Streitkräftebasis und darauf werden wir besonders aufpassen, so ein Unrecht genügt einmal im Leben“, meint Haidinger.

Er fordert daher die Verteidigungsministerin auf, den nunmehr geplanten Umbau des Bundesheeres so transparent wie möglich zu gestalten und die Gewerkschaften und die Personalvertretung rechtzeitig einzubinden. „Nur wenn wir offen und mit Informationen an dieses Werk herangehen, können solche Ungerechtigkeiten, wie sie unter Starlinger offenbar geworden sind, vermieden werden“, so der Präsident der Bundesheergewerkschaft.

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