Gewerkschaft fordert militärische Dienstbehörden für das Bundesheer
Wien (OTS) – Mit der neuen Reform will die man Doppelgleisigkeiten vermeiden und einsparen. Das klingt im ersten Ansatz recht attraktiv. Nur darf man dabei nicht ein funktionierendes System so zusammenstutzen, dass es danach nicht mehr funktioniert. Genau das aber droht in der Personalverwaltung des Bundesheeres. Geht es nach dem Willen des Generalsekretärs Kandlhofer und seiner Ministerin, dann soll für das gesamte Verteidigungsressort, also das Ministerium und das Bundesheer zusammen, nur mehr eine Dienstbehörde zuständig sein, die alle Personalagenden für rund 22.000 Bedienstete erledigt. Der Vergleich mit dem Innenministerium zeigt, dass dort für rund 30.000 Bedienstete in jedem Bundesland eine Dienstbehörde eingerichtet ist, zusätzlich residiert im BMI selbst eine oberste Dienstbehörde.
„Dieses Vorhaben ist überhaupt nicht durchdacht und würde bedeuten, dass für jede kleine Personalmaßnahme, wie beispielsweise die Aufnahme eines Gefreiten in einer Jägerkompanie über alle Führungsebenen hindurch das Ministerium bemüht werden müsste – ein unverhältnismäßiger Aufwand“, so der Präsident der Bundesheergewerkschaft, Manfred Haidinger. Tatsächlich würde dies bedeuten, dass Verwaltungsbeamte, die keine Kenntnisse über militärische Notwendigkeiten verfügen, über ebensolche militärischen Angelegenheiten entscheiden. „Sinn macht das Ganze nur, wenn beim Bundesheer mindestens eine, besser mehrere Dienstbehörden verbleiben und das Ministerium als eigene Dienstbehörde agiert, wie beim BMI“, so Haidinger.
Geht es nach der Verteidigungsministerin, so soll diese Reform das Bundesheer auf den Einsatz ausrichten. Wenn das Militär jedoch über keine eigene Personalbehörde verfügt, ist es de facto nicht einsatztauglich. „Die zivilen Beamten sind gemäß §79a des Beamtendienstrechtsgesetzes nicht verpflichtet, im Kriegsfall Dienst zu versehen, die Soldaten aber schon. Ohne eine militärisch besetzte Personalbehörde, die administriert, zuteilt usw. wird den Truppen der Einsatz erschwert – das wäre völlig kontraproduktiv“, so Haidinger.
Die Bundesheergewerkschaft fordert daher die Schaffung von mindestens einer bis zu vier Dienstbehörden in der sogenannten Generaldirektion Landesverteidigung, also dem Bundesheer und einer Dienstbehörde für das Ministerium. „Eine dieser Dienstbehörde für das Bundesheer kann durchaus auch das Heerespersonalamt sein – dieses muss dafür vorher jedoch in das Bundesheer eingegliedert werden“, so der Präsident der Bundesheergewerkschaft.
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