Das Hilfswerk der Katholischen Jungschar gibt eine Stellungnahme im Begutachtungsverfahren zur Novelle des österreichischen Mineralrohstoffgesetzes ab

Wien (OTS) In politisch instabilen Gebieten finanzieren sich bewaffnete Gruppen oftmals aus dem Rohstoffabbau und -handel. Gravierende Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- und Zwangsarbeit gehen damit einher. Korruption und Geldwäsche blühen. Für Konsument/innen ist es meist schwierig, Auskunft darüber zu erhalten, ob mit einem eingekauften Produkt, Gewalt, Menschenrechtsverletzungen oder sonstige Straftaten im Ausland finanziert wurden.

Um dies zu ändern, wurde im Jahr 2017 nach zähen Verhandlungen die sogenannte EU-Konfliktmineralien-Verordnung erlassen. Unternehmen, die Gold, Tantal, Zinn oder Wolfram in die EU importieren, müssen sich um ihre Zulieferketten kümmern und sogenannte Sorgfaltsprüfungen durchführen. Diese Verpflichtungen gelten ab dem 1. Jänner 2020. „Damit die beabsichtigte Wirkung eintritt und Warlords tatsächlich der Geldhahn abgedreht wird, müssen die EU-Mitgliedsstaaten die Verordnung ambitioniert umsetzen“, gibt Herbert Wasserbauer von der Dreikönigskation der Katholischen Jungschar zu bedenken.

Eine Novelle des österreichischen Mineralrohstoffgesetzes (MinroG), welche die rechtliche Grundlage für die österreichische Umsetzung schaffen soll, ist derzeit in Begutachtung. „Das geplante Gesetz hat im Bereich Transparenz – auch im europäischen Vergleich – eine echte Stärke, weil die Liste der ca. 15 österreichischen Unternehmen, für welche die Sorgfaltspflichten der Verordnung greifen, auf der Website des zuständigen Ministeriums veröffentlicht werden soll“, so Wasserbauer, der schon den europäischen Gesetzgebungsprozess in europäischen Netzwerken intensiv begleitet hat.

Die Dreikönigsaktion ortet aber auch Schwachstellen in der geplanten österreichischen Umsetzung des EU-Gesetzes: „Wer die dreijährige Übergangsfrist einfach verstreichen hat lassen, auch Ende 2021 nichts in Sachen verantwortungsvollen Lieferketten unternommen hat und auch keinen Bericht abliefert, hat nach dem derzeitigen Entwurf nur mit einer maximalen Verwaltungsstrafe von 726 Euro zu rechnen. Für Gold liegt der Grenzwert, ab dem man als Importeur unter die Bestimmungen der Verordnung fällt, bei 100 Kilogramm jährlich mit einem aktuellen Wert von ca. 5 Millionen Euro. Wenn jemand derart dick im Geschäft ist, aber auf die Konfliktmineralienverordnung völlig pfeift, braucht es wohl sehr viel höhere Zwangsgelder, um potentielle schwarze Schafe der Branche zum Einlenken zu bringen“, so Wasserbauer. „Ziemlich in Vergessenheit geraten sind die vom EU-Parlament in Aussicht gestellten Begleitmaßnahmen, mit denen nachhaltige Entwicklung und Friedensarbeit in den betroffenen Gebieten unterstützt werden soll“, erinnert Wasserbauer abschließend.

Die gesamte Stellungnahme der Dreikönigsaktion

Rückfragen & Kontakt:

Dreikönigsaktion, Hilfswerk der Katholischen Jungschar, Christian Herret, 1160 Wien, Wilhelminenstraße 91/2 f, Tel: 0676/88 011 – 1071 e-Mail: christian.herret@dka.at www.dka.at



Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.