Auch studentische Selbstversicherung begründet Anspruch
Wien (OTS) – Endlich bekommen geringfügig selbständig erwerbstätige Studierende Unterstützung aus dem Härtefallfonds. Und zwar auch dann, wenn sie eine studentische Selbstversicherung abgeschlossen haben, nicht jene bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS). „Ich freue mich sehr, dass es uns gelungen ist, das BMF hier zu überzeugen! Gerade Studierende benötigen das Geld besonders dringend. Das ist eine große Erleichterung für viele, die neben ihrem Studium selbständig erwerbstätig sind“, so Elisabeth Götze, Wirtschaftssprecherin der Grünen.
Anfang Juni ist es gelungen, dass die geringfügig selbständigen Pensionistinnen und Pensionisten aus dem Härtefallfonds Unterstützung bekommen. „Beispielsweise habe ich die Nachricht eines verzweifelten Studenten bekommen: Selbständig tätig als Reiseführer, versichert und bei der Wirtschaftskammer gemeldet bekam er bis jetzt nichts, sein Vater, Pensionist und ansonsten in der gleichen Situation, hingegen schon. Er war verzweifelt, auch wegen der Ungerechtigkeit! Mit der Klarstellung ist nun die Generationengerechtigkeit wieder hergestellt“, ist Götze zufrieden.
Die Anpassung der Erläuterungen (FAQs) auf der Homepage der Wirtschaftskammer erfolgt diese Woche. Jene Betroffenen, die bereits um Unterstützung angesucht haben, werden nun entsprechend verständigt. Die anderen Anspruchsberechtigten, die noch nicht eingereicht haben, sollen das nun nachholen“, fordert Götze die unternehmerisch tätigen Studierenden auf.
65% der rund 300.000 Studierenden in Österreich arbeiten neben ihrem Studium, 60% sind angestellt und 5% sind selbständig erwerbstätig. Neben der individuellen Betroffenheit ist die Förderung von Jungunternehmerinnen und -unternehmer ein wichtiger volkswirtschaftlicher Aspekt. „Eine Lücke besteht allerdings noch bei all jenen geringfügig Selbständigen, die keine eigene Versicherung haben, sondern bei ihrem Partner oder den Eltern mit versichert sind. Hier werde ich weiter kämpfen!“ versichert Elisabeth Götze.
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