Klima-Transformationsfonds sichert Informations- und Mitspracherechte der Belegschaft ab. Betriebliche Transformationspläne müssen Folgen auf Beschäftigung beinhalten

Wien (OTS) „Morgen starten wir in eine Zeitenwende in der Umweltförderung. Jahrelang haben wir von der Industrie einen Transformationsprozess hin zu einer CO2-freuen Produktion eingefordert, jetzt haben wir das erste Mal in der Geschichte auch ein konkretes Angebot, um diesen Weg gemeinsam zu gehen“, sagt Lukas Hammer, Klima- und Energiesprecher der Grünen.


Die Umweltförderungskommission fasste diesen Montag einen Beschluss über den Ausschreibungsleitfaden „Transformation der Industrie“. Dieser legt die Kriterien fest, nach denen die Förderungen vergeben werden können. Damit kann die erste Ausschreibung am morgigen Freitag, den 19. Mai 2023, starten. Insgesamt stehen bis zum Jahr 2030 fast drei Milliarden Euro für die ‘Klima- und Transformationsoffensive Industrie’ zur Verfügung. Im ersten Call für neue, klimafreundliche Produktionsanlagen gibt es 175 Millionen Euro.


„Die Dimensionen dieses Förderprogramms sind gigantisch. Alleine das Projekt der VÖST zur Umstellung auf Elektrolichtbogenofentechnologie wird in ein paar Jahren 4 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr einsparen. Das entspricht dem Verbrauch von zwei Fünftel aller Autos auf Österreichs Straßen“, sagt Hammer.


”Als Mitglied der Umweltförderungskommission freut es mich ganz besonders, dass Unternehmen, die eine Maßnahme gefördert bekommen wollen, einen Transformationsplan vorlegen müssen, der auch mit der Belegschaft besprochen wurde. Dieser Plan muss darstellen, mit welchen Schritten der Standort mindestens 90 Prozent der CO2 Emissionen einsparen wird. Es geht somit nicht nur um Einzelmaßnahmen, sondern tatsächlich um die Entwicklung ganzer Unternehmsstandorte in Richtung Klimaneutralität”, so Hammer.


Seitens des Grünen Arbeits- und Sozialsprechers Markus Koza werden insbesondere die in der Richtlinie für den Transformationsfonds verankerten Informations- und Mitsprache des Betriebsrates begrüßt. „Erstmals beinhalten die UFI-Förderungsbedingungen auch umfangreiche sozioökonomische Kriterien, die von den beantragenden Unternehmen zu berücksichtigen und erfüllen sind.“ Unternehmen müssen Transformationspläne vorlegen, die u.a. auch Angaben über die zu erwartende Beschäftigungsentwicklung am Standort in Folge der gesetzten Maßnahmen sowie Qualifizierungs- und Weiterbildungskonzepte in Hinblick auf sich wandelnde Anforderungs- und Kompetenzprofile vorsehen.

Bei der Erstellung derartiger Qualifizierungs- und Weiterbildungskonzepte verlangt die Richtlinie eine Einbindung des Betriebsrats, ebenfalls ist auf Initiative der Grünen ein Nachweis über Information und Beratung der Transformationspläne mit der Belegschaftsvertretung zu erbringen. Koza: „Die ökologische Transformation der Industrie kann nur dann erfolgreich gelingen, wenn sie sozial gerecht erfolgt und die Arbeitnehmer:innen und ihre Vertretungen entsprechend eingebunden sind. Die Arbeitsverfassung sieht weitreichende Informations- und Beratungsrechte der Belegschaftsvertretungen in wirtschaftlichen Belangen vor – diese werden ausdrücklich in den Richtlinien noch einmal bekräftigt.“ Zusätzliche Prüfrechte der Förderungskommission, in der auch die Sozialpartner vertreten sind, stellen auch überbetriebliche Mitsprachemöglichkeiten sicher.

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