Auch das Oberlandesgericht weist Kickls Medienklage gegen Rosam ab.
Es ging hier um wesentlich mehr, als nur um eine wehleidige Klage eines sonst wenig zimperlichen Politikers, der ja selbst Staatsmeister im Austeilen ist! Es ging schlichtweg um die Medienfreiheit in unserem Land. Nämlich: Darf man in einer journalistischen Analyse, etwa ein tatsächlich existierendes Gerücht – in diesem Fall über einen Spitzenpolitiker in einer enorm kontrovers und öffentlich geführten (Impf-) Debatte zitieren – oder sind derlei Äußerungen gegen Politiker jedenfalls
tabu? (Majestätsbeleidigung) Hätte das Gericht hier der Klage Kickls stattgegeben, wäre wohl bald jede journalistische Politikanalyse klagbar geworden, was eine massive Einschränkung der Medien- und Meinungsfreiheit nach sich gezogen hätte.
Wolfgang Rosam, PR-Experte und Magazin-Herausgeber
Wien (OTS/LCG) – Es war mitten in Covid, zwei Wochen vor der oberösterreichischen Landtagswahl und es wurde hitzig ĂĽber das Impfen diskutiert. Insbesondere ausgehend von der FPĂ– und von Herbert Kickl, dem ausgewiesensten Impfgegner in Ă–sterreichs Innenpolitik. Da tauchte das GerĂĽcht auf, dass ausgerechnet Kickl selbst sich hätte heimlich impfen lassen.
In einer TV-Politiksendung zitierte der PR-Experte und Magazin-Herausgeber Wolfgang Rosam dieses Gerücht. Das war dem FP-Chef zu viel und er klagte Rosam. Der sonst wenig zimperliche Parteiführer verlor in erster Instanz vor dem Wiener Handelsgericht. Die Richterin attestierte Rosam, dass das Zitieren eines tatsächlich existierenden Gerüchts in einer politischen, journalistischen Analyse zulässig sei.
Kickls Berufung abgelehnt
Kickl wollte das nicht hinnehmen und zog in der Berufung vor die nächste Instanz, das Oberlandesgericht Wien – und scheiterte abermals. Letzte Woche bestätigte das Oberlandesgericht unter der Leitung von Richter Fritz Iby das Urteil der ersten Instanz, gab somit Rosam recht und wies Kickls Klage ab.
Ging um Medienfreiheit
Wolfgang Rosam: „Es ging hier um wesentlich mehr, als nur um eine wehleidige Klage eines sonst wenig zimperlichen Politikers, der ja selbst Staatsmeister im Austeilen ist! Es ging schlichtweg um die Medienfreiheit in unserem Land. Nämlich: Darf man in einer journalistischen Analyse, etwa ein tatsächlich existierendes Gerücht – in diesem Fall über einen Spitzenpolitiker in einer enorm kontrovers und öffentlich geführten (Impf-) Debatte zitieren – oder sind derlei Äußerungen gegen Politiker jedenfalls tabu? (Majestätsbeleidigung) Hätte das Gericht hier der Klage Kickls stattgegeben, wäre wohl bald jede journalistische Politikanalyse klagbar geworden, was eine massive Einschränkung der Medien- und Meinungsfreiheit nach sich gezogen hätte.“
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