Grüne: Anti-Atom-Konsens darf nicht gefährdet werden
Wien (OTS) – „Die deutschen Atomkraftbetreiber übernehmen keinerlei Haftung für die Endlagerung und die Unfall-Risiken ihres gefährlichen Strom-Geschäfts, aber entgangene Gewinne wollen sie von den SteuerzahlerInnen ersetzt bekommen?“, zeigt sich Matthias Köchl, Sprecher für Anti-Atom-Politik der Grünen, angesichts des heute, Dienstag, gefällten Spruchs des deutschen Bundesverfassungsgerichts verständnislos. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil den Atomausstieg bestätigt. Den AKW-Betreibern wurde aber ein Entschädigungsanspruch zugesprochen.
Immerhin entspricht der kürzlich auf Kabinettsebene beschlossene Gesetzesentwurf zum Entsorgungspaket bereits einem milliardenschweren Entgegenkommen an die Versorger. „Die AKW-Betreiber sollten den Bogen nicht überspannen“, warnt Köchl mit Blick auf den gesellschaftlichen Konsens zum Atomausstieg. „Ich finde das Verhalten der AKW-Betreiber verantwortungslos und fordere diese Konzerne auf, sich mit dem deutschen Ausstiegskonsens abzufinden und weitere Klagen fallenzulassen.“
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