“Fairer Ausgleich aller Interessen im Ökosystem Kunst und Kultur”. Stellungnahmen zu Begutachtungsentwurf bis 13. Oktober 2021 möglich.

Wien (OTS) In Umsetzung der EU-Urheberrechts-Richtlinie und der urhebervertragsrechtlichen Vorgaben des Regierungsprogramms hat das Bundesministerium für Justiz ein sechswöchiges Begutachtungsverfahren gestartet. Mehr Transparenz, faire Vergütungen und die Stärkung von Urheberinnen und Urhebern sind wesentliche Elemente des Begutachtungsentwurfs. Damit wird auch die bereits langjährige Forderung nach einem Urhebervertragsrechts erfüllt und die häufig schwächere Verhandlungsposition der Urheberinnen und Urheber gestärkt. Das in der EU-Richtlinie vorgesehene Schutzniveau wird durch weitere urhebervertragsrechtliche Bestimmungen erheblich erhöht.

„Die urheberrechtlichen Rahmenbedingungen ins digitale Zeitalter zu heben und die Schaffung von mehr Fairness für Kreative – das sind die erklärten Ziele der Novelle. Mit dem nun vorliegenden Entwurf ist das nicht nur gelungen, sondern dabei sind auch alle im Ökosystem Kunst und Kultur bestehenden Interessen in einen fairen Ausgleich gebracht worden. Das Begutachtungsverfahren schafft jetzt die Möglichkeit, die Vorschläge nochmals auf ihre Praxistauglichkeit abzuklopfen. Ich freue mich auf eine breite Beteiligung von in Kunst und Kultur tätigen Personen“, so Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer.

Wichtiger Bestandteil des Entwurfs ist der Grundsatz der angemessenen Vergütung mitsamt den dabei vorgesehenen kollektiven Vereinbarungen, die im Sinne des „Fair Pay“-Gedankens zu höheren Erträgen bei Künstlerinnen und Künstlern führen sollen. Durch Transparenz- und Auskunftspflichten werden Urheberinnen und Urheber vor allzu pauschalen Rechteeinräumungen geschützt und erhalten regelmäßig Informationen, wie ihre Werke genutzt werden. Ein „Bestsellerparagraph“, der Urheberinnen und Urhebern bei besonderen Erfolgen eine Beteiligung sichert, sowie die Möglichkeit, bei Pauschalvergütungen langfristige Bindungen zu beenden, runden das vorgeschlagene urhebervertragsrechtliche Paket ab. Weiters werden große Online-Plattformen wie YouTube und TikTok stärker in die Verantwortung genommen und müssen sich um Lizenzvereinbarungen bemühen.

Kunst- und Kulturstaatssekretärin Mayer: „Gerade die Pandemie hat gezeigt, dass die Nachfrage nach Film, Musik und Literatur – insbesondere online – enorm gestiegen ist, die Einnahmen allerdings vielfach eingebrochen sind. Die Urheberrechts-Novelle wird dazu beitragen, dass Kreative von dieser Nachfrage besser profitieren.“

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