Ausgabe vom 14. März 2018
Linz (OTS) – Die Forderung, dass straffällig gewordene Asylwerber nach Verbüßung ihrer Haftstrafe in ihr Heimatland abgeschoben werden sollen, ist nicht neu. Wie der aktuelle Fall jenes Afghanen zeigt, der in Wien-Leopoldstadt vier Personen mit einem Messer schwer verletzt hatte, scheitert diese logische Konsequenz aus einem kriminellen Verhalten oftmals an Mängeln in der Verwaltung. Mit der populären Forderung nach schärferen Gesetzen alleine ist es daher nicht getan. Es gilt, zusätzlich zu weiteren Rückführungsabkommen einen reibungslosen Ablauf in der Vollziehung sicherzustellen. Polizei und Gerichte haben schon jetzt angesichts des deutlichen Anstiegs bei der Zahl ausländischer Straftäter alle Hände voll zu tun. So sind bei jedem Prozess Dolmetscher notwendig, was die Verfahren nicht gerade einfacher macht und vor allem in die Länge zieht. Einsparungen in der Justiz wären daher fahrlässig und würden die Situation nur verschärfen.
Schwer verständlich ist in diesem Zusammenhang, dass nach wie vor gut integrierte Flüchtlinge, die sich nichts zu Schulden kommen haben lassen und eine Lehre in einem Mangelberuf absolvieren, abgeschoben werden. Dies schadet nicht nur den Betrieben, die verzweifelt Köche, Dachdecker oder sonstige Fachkräfte suchen, sondern bindet auch Ressourcen, die für die Abschiebung von verurteilten Straftätern notwendig wären.
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