Ungerechtfertigter Angriff aus der Politik
Wien (OTS) – Zum Vorwurf des Wiener ÖVP-Landesparteichefs Karl Mahrer, dass von 60 Minuten Drehmaterial mit ihm nur drei Minuten auf Sendung waren, hält der ORF-Redaktionsrat fest:
Medienerfahrenen Politikern ist in der Regel bekannt, dass Rohmaterial eines TV-Drehs nicht eins zu eins auf Sendung geht. So wird zum Beispiel aus einer Pressekonferenz in der Dauer von einer halben Stunde kein ZiB-Beitrag in derselben Länge.
Die Auswahl des Materials obliegt der Redaktion, nicht der gefilmten Person. Alles andere wäre ein Verstoß gegen journalistische Grundsätze, wie sie in allen demokratischen Staaten üblich und rechtens sind.
Einer angekündigten Beschwerde beim Publikumsrat sehen wir daher mit großer Gelassenheit entgegen. Der Beitrag war journalistisch einwandfrei gestaltet und entspricht klar den Programmrichtlinien und dem ORF-Gesetz.
Der Vorsitzende des ORF-Redeaktionsrates
Dieter Bornemann
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Dieter Bornemann, M.A.
Vorsitzender des Redaktionsrates
dieter.bornemann@orf.at
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