UN-Sonderberichterstatterin gegen Gewalt an Frauen und Mädchen kritisiert das weltweit angewendete Entfremdungssyndrom „PAS“ aus 1950 heftig und appelliert an Justiz. Finger weg davon!

Der jüngst veröffentlichte Bericht des UN-Menschenrechtsrates (53. Sitzung, Agenda Punkt 3) kommt darin zum eindeutigen Ergebnis, dass die jahrzehntelange Anwendung des Entfremdungssyndrom “PAS” auf einer Pseudotheorie beruht, aber diese unwissenschaftliche Praxis weltweit unzähligen vielen Müttern und Kindern unbeschreibliches Leid zugefügt hat. Das Entfremdungssyndrom PAS, eine „Lehre“ von Gardener aus dem Jahr 1950, das von der heutigen Wissenschaft wegen seiner totalitären Ausrichtung kritisiert wird, hat sich aber dennoch in unseren Gerichtssälen etabliert.

Frau Reem Alsalem, die UN- Sonderberichterstatterin gegen Gewalt an Frauen und Mädchen, ihre Ursachen und Folgen hat über 1000 Obsorgeverfahren erhalten, akribisch ausgewertet und analysiert und zeigt in diesem Bericht auf, dass häusliche Gewalt, sexueller Missbrauch an Kindern, Kinderpornografie von der Justiz und staatlichen Behörden oft gänzlich ignoriert wurde, dass Mütter, die sich von ihren gewalttätigen Partnern und Kindesvätern trennen wollten, weiterhin Kontakten ausgeliefert waren. Auch in Österreich sind viele Mütter und deren Kinder mit langen Gerichtverfahren und (re)traumatisierenden Gutachten und Urteilen konfrontiert, wo häusliche Gewalt vollkommen ausgeklammert, wo der Wille des Kindes nicht akzeptiert und das Kindeswohl schwer gefährdet wird und diese Kinder oft lebenslang darunter leiden. Kindesabnahmen von der Mutter hin zum gewaltbereiten Vater, Zwangskontakte und Zwangsunterbringungen zum Elternteil, vor dem Kinder Angst haben, ist tägliche Gerichtspraxis. Traurige Tatsachen, die die Frauenhäuser, Frauenhelpline, Frauenberatungsstellen und Opferschutzexpertinnen bestätigen und immer wieder anprangern und politische Verbesserungen fordern. Dieser erschütterte Bericht wird dem Menschenrechtsrat übergeben mit dem dringenden Appell an Politik und Justiz, an RichterInnen, GutachterInnen und Co dieses Pseudosyndrom nie wieder anzuwenden.

Der Verein AÖF schließt sich diesem Appell an und fordert auch die unwissenschaftlichen Begriffe wie “Erziehungsunfähigkeit” und “Bindungsintoleranz” endgültig aus allen Gutachten und Gerichtsurteilen zu entfernen.

Rückfragen & Kontakt:

Mag.a Maria Rösslhumer
Geschäftsführerin des Vereins AÖF
Tel: 0644 793 0789
Maria.roesslhumer@aoef.at

Link des Berichts auf Deutsch (mit Google Übersetzung) https://aoef-my.sharepoint.com/:b:/g/personal/maria_roesslhumer_aoef_at/EYup9wlTTF1BgcCj4wGDeuMBuTVgsne4wi1u-cC6Hp6Npg?e=Zwwmhv
Bericht Original: https://aoef-my.sharepoint.com/:b:/g/personal/maria_roesslhumer_aoef_at/EVqYQ71OhapIq7sxpxBRsZUB64Q2OVUrObm1lZ3_wq70hQ?e=mJSOi8



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