„ÖVP und Grüne müssen Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs endlich umsetzen und Österreichs Arbeitnehmer*innen ihre rechtmäßige Vertretung zugestehen“

Wien (OTS/SK) Laut einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom Dezember 2019 ist die ÖVP-Mehrheit in der Sozialversicherung unrechtmäßig zu Stande gekommen. Einen Gesetzesvorschlag des Sozialministeriums, das diesen Fehler reparieren wollte, hat die ÖVP aber abgelehnt. SPÖ-Volksanwaltschaftssprecher Rudolf Silvan, Mitglied im Gesundheitsausschuss und Gewerkschafter, kritisiert das massiv: „Die ÖVP hält seit mehr als eineinhalb Jahren mit allen Mitteln an einer Mehrheit, die ihr absolut nicht zusteht, fest und tritt damit wissentlich Arbeitnehmer*innenrechte mit Füßen.“ ****

Silvan erklärt, wie sich die ÖVP die Macht in der Sozialversicherung zu Unrecht sichert: Seit der Zusammenlegung der Beamtenversicherung und der Versicherung für Eisenbahn und Bergbau hat die seinerzeitige türkis-blaue Regierung durch das Installieren von sechs türkis-blauen Arbeitgebervertreter*innen und einem türkisen Arbeitnehmervertreter gegenüber nur drei Arbeitnehmervertreter*innen die Mehrheit in der neu gegründeten Versicherungsanstalt für öffentliche Bedienstete, Eisenbahnen und Bergbau. Laut VfGH müsste jedoch die Arbeiterkammer für ihre Mitglieder die Vertreter*innen in die Sozialversicherung entsenden.

Offen ist laut Silvan daher auch die Frage, ob die bisher gefassten Beschlüsse überhaupt gültig sind. Doch dem nicht genug: Die Reparatur dieser Regelung hätte auch zur Folge, dass der Arbeitnehmer*innenvertretung ein weiterer Sitz im Dachverband der Sozialversicherungen auf Kosten der ÖVP zustehen würde. Eine Frist für die Umsetzung des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs gibt es nicht. Doch für den sozialdemokratischen Gewerkschafter steht fest: „Die Regierung kann nicht ewig an einer rechtswidrigen Mehrheit festhalten und würde gut daran tun, diese Missstände so rasch wie möglich zu reparieren!“ (Schluss) ah/bj

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