Der Verfassungsgerichtshof kündigt für die Juni Session Beratung über Verfassungsklage der Florestan-Initiative an.
Wien (OTS) – Es ist besonders erfreulich, dass der VfGH den Individualantrag der Florestan-Initiative, gerade in Anbetracht der Vielzahl der ihm vorgelegten Fälle (alleine in dieser Session über 400), derart rasch behandelt und schon in die laufende Session aufgenommen hat. Bemerkenswert ist im Zuge der Presseaussendung des VfGH die Nennung der Florestan-Initiative an prominenter erster Stelle der Tagesordnung der Covid-Maßnahmen-Bekämpfungen.
Dies ist freilich noch kein Hinweis darauf, ob der VfGH letztlich der Initiative recht gibt. Es darf jedenfalls als Zeichen besonderer Wertschätzung gesehen werden: der Individualantrag hat den ersten angepeilten Zweck, nämlich ernst genommen zu werden, und zumindest einen entsprechenden Diskurs zur Bedeutung von Kunst und Kultur als fundamentale Bausteine der Demokratie zu befördern, damit offenkundig nicht verfehlt.
„Die aktuelle Entspannung der Lage einhergehend mit den sehnlichst erwarteten Öffnungen darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass uns durch die sogenannte „Delta-Variante“ erneut eine Rute ins Fenster gestellt wird, was auch an der aktuellen Öffnungs-Verschiebung in Großbritannien ersichtlich ist. Umso wichtiger erscheint es mir, durch eine Aufarbeitung die grundrechtlich geschützten Bereiche Kultur und Bildung nicht nur rückwirkend quasi zu rehabilitieren, sondern sie vor allem vor zukünftigen politischen Entgleisungen zu bewahren – wie etwa vor über den Kamm geschorenen Maßnahmen, deren gesundheitspolitische Sinnhaftigkeit jedenfalls zweifelhaft bleibt. Damit gilt es den Respekt gegenüber unserer Verfassung und der Kulturnation Österreich zu stärken und Planungssicherheit für den kommenden Herbst und Winter zu gewährleisten.“ So Florian Krumpöck, Mitbegründer der Florestan-Initiative.
Auch die beigefügte umfangreiche Äußerung des zuständigen Ministeriums, die mit der Replik der Florestan-Initiative entkräftet wird, zeigt, dass man unsere Argumente dort fürchtet. Oft erstatten Ministerien auf derartige Anträge keine, oder wenn überhaupt nur sehr kurze Äußerungen. Erfreulich und bemerkenswert ist auch, dass uns das Bundesministerium in vielen Punkten Recht gibt, die sog „Aktivlegitimation“ bei den allermeisten Antragstellern zugesteht, und u.a. eben ausdrücklich bestätigt, dass es keine feststehende Hierarchie von Grundrechten gibt.
Rückfragen & Kontakt:
Felber – Agentur für Kultur
martin@felberkultur.com
+43 664 8294556
Quelle
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.