Diskriminierungen, psychische und körperliche Gewalt am Arbeitsplatz müssen mit aller Vehemenz verhindert werden. Arbeitgeber sind verpflichtet, für den Schutz der Gesundheit ihrer Beschäftigten zu sorgen. Dieser Fall ist ein erschütterndes Beispiel dafür, wie es jedenfalls nicht laufen soll. Selbst wenn das Opfer einen Entlassungsgrund geliefert hätte, was nachweislich nicht der Fall war: Es gibt keine Rechtfertigung dafür, dass ein Vorgesetzter handgreiflich wird!
AK-Präsident Andreas Stangl
Linz (OTS) – „Es war ein stressiger Tag“ – mit diesen Worten versuchte der Schichtleiter eines Speditionsbetriebes mit Niederlassung im Bezirk Wels-Land zu rechtfertigen, warum er einem Lagerarbeiter mit der Hand ins Gesicht schlug. Der Mann erlitt dabei Prellungen an Kiefer und Kopf. Als wäre das nicht schlimm genug, flatterte dem Opfer auch noch die Entlassung ins Haus – nicht aber dem Angreifer. Die AK stellte klar, dass der geschädigte Mann aus dem Bezirk Wels kein Verhalten gesetzt hatte, das eine Entlassung gerechtfertigt hätte. Sie erstritt für ihn rund 6.000 Euro.
Der Schichtleiter erteilte als Vorgesetzter dem Lagerarbeiter einen neuen Arbeitsauftrag. Dieser entgegnete, dass er diesen in der vorgegebenen Zeit nicht mehr schaffen würde. Daraufhin entbrannte ein Streit, bei dem der Vorgesetzte dem Arbeiter mit der Hand ins Gesicht schlug. Verletzt machte sich dieser auf den Weg ins Krankenhaus. Wegen Prellungen in Kiefer und Kopf war der Beschäftigte umgehend in Krankenstand. Am übernächsten Tag wurde er entlassen: „Aufgrund des Vorfalls beenden wir das Dienstverhältnis fristlos“, so das knappe Schreiben. Der Angreifer wurde im Gegenzug nicht entlassen. Völlig verständnislos wandte sich der zuerst geohrfeigte und dann entlassene Mann an die AK.
Die AK-Rechtsexpertin setzte ein Interventionsschreiben auf, nachdem der Mann glaubhaft geschildert hatte, selbst kein Verhalten gesetzt zu haben, das eine Entlassung gerechtfertigt hätte. Im Schreiben forderte die AK den Betrieb auf, offene Ansprüche nach der unberechtigten Entlassung nachzuzahlen. Im Fall des Arbeiters waren dies das aliquote Weihnachtsgeld und eine Kündigungsentschädigung. Die Firma stellte hingegen den Sachverhalt anders dar und gab an, dass der Mann Pflichtverletzungen begangen habe. So habe er etwa unbefugt die Arbeitsstelle verlassen und ein Werkzeug von sich weggeworfen.
Allerdings machte der Angegriffene auch eine Anzeige bei der Polizei. In den darauffolgenden Ermittlungen gestand der Schichtleiter, den Mann geschubst und geschlagen zu haben. Dabei versuchte er sich zu rechtfertigen: „Es war ein stressiger Tag und ich bin etwas lauter geworden.“ Auch Zeugenaussagen und Videoaufzeichnungen bestätigten, dass sich der Lagerarbeiter nicht schuldhaft verhalten hatte. Sämtliche Beschuldigungen, mit der die Firma die Entlassung rechtfertigen wollte, erwiesen sich somit als haltlos. Der Betrieb musste demnach die offenen Zahlungen nach der ungerechtfertigten Entlassung in der Höhe von 5.973 Euro zahlen.
AK-Präsident Andreas Stangl appelliert an Führungskräfte, ihrer gesetzlichen Fürsorgepflicht nachzukommen: „Diskriminierungen, psychische und körperliche Gewalt am Arbeitsplatz müssen mit aller Vehemenz verhindert werden. Arbeitgeber sind verpflichtet, für den Schutz der Gesundheit ihrer Beschäftigten zu sorgen. Dieser Fall ist ein erschütterndes Beispiel dafür, wie es jedenfalls nicht laufen soll. Selbst wenn das Opfer einen Entlassungsgrund geliefert hätte, was nachweislich nicht der Fall war: Es gibt keine Rechtfertigung dafür, dass ein Vorgesetzter handgreiflich wird!
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Die AK rät allen Betroffenen, sich in Fällen von Diskriminierung und Gewalt umgehend an ihre AK zu wenden. Wer Opfer von Angriffen wird, sollte diese möglichst genau zu einem frühen Zeitpunkt dokumentieren, Zeugen/-innen beiziehen und – falls im Betrieb vorhanden – den Betriebsrat informieren.
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