Obmann Bodenstein: “Betriebe müssen jetzt datenschutz-fit gemacht werden! ” – Organisatorische Änderungen sind bis bis 2018 umzusetzen
Wien (OTS) – „Der Nationalrat hat nun das ‘Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018’ beschlossen, das Regelungen zur Anpassung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) enthält. Unternehmer haben nun noch gute 300 Tage Zeit um ihre Betriebe datenschutz-fit zu machen und sollten diese Zeit auch unbedingt nutzen“, kommentiert Robert Bodenstein, Obmann der Bundessparte Information und Consulting der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), das heute vom Nationalrat beschlossene Gesetz.
Auf die Betriebe kommen damit einige organisatorische Änderungen zu, die bis zum 25. Mai 2018 umzusetzen sind, sowohl durch die DSGVO, als eben auch durch das neue Datenschutz-Anpassungsgesetz. “Es war uns daher wichtig, dass zumindest in den wesentlichen Bereichen Rechtsklarheit für unsere Unternehmen geschaffen und das österreichische Datenschutzgesetz nun auch an die DSGVO angepasst wird”, so Bodenstein.
Positiv, aus Sicht der Wirtschaft, ist etwa, dass – wie gefordert – die Altersgrenze für die Einwilligung von Kindern bei Diensten der Informationsgesellschaft auf das vollendete 14. Lebensjahr herabgesetzt und somit bestehenden und bekannten zivilrechtlichen Regelungen gleichgesetzt wurde. Ebenso wurde nochmals klargestellt, dass Einwilligungen, welche bisher nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zulässig waren, auch in Zukunft Bestand haben sollen. (PWK563/ES)
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