Klage der EU-Kommission durch Generalanwalt bestätigt

Wien (OTS) „Wie der Generalanwalt nunmehr bestätigt, hat die Stadt Wien bei `Gate 2´, einem Bürokomplex im 3. Bezirk, gegen geltendes EU-Vergaberecht verstoßen. Der fragwürdige Versuch der Stadt Wien, das Vergaberecht zu umgehen, ist kläglich gescheitert“, so Stadtrat Markus Wölbitsch in Reaktion auf die aktuelle Berichterstattung.

„Dieses Vorgehen fügt sich in eine Reihe von Vergabe-Skandalen der Stadt. Es kann und darf nicht sein, dass sich die Stadt nicht an die wettbewerbsüblichen Vorgaben hält“, so Wölbitsch, der auf fragwürdige Vergaben etwa beim KH-Nord und dem U-Bahn Ausbau U2/U5 verweist. Das gesamte Projekt war von Anfang an von fragwürdigen Umständen begleitet. Wölbitsch erinnert auch daran, dass der heutige Bürgermeister Ludwig als damaliger Wohnbaustadtrat für diese Vorgänge verantwortlich zeichnet. „Bürgermeister Ludwig ist aufgefordert, Stellung zu beziehen. Dieser Vorgang zeigt einmal mehr, dass Wiener Wohnen dringend reformbedürftig ist. Das muss in der kommenden Legislaturperiode jedenfalls angegangen werden. Wir überlegen weitere parlamentarische Möglichkeiten zur Aufklärung der Causa“, so Wölbitsch abschließend.

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